Beschleunigte Grundqualifikation / Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Wer ist von diesem Gesetz betroffen?
Alle Fahrerlaubnisbewerber/innen der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE, die den Führerschein gewerblich nutzen wollen.
( Nicht betroffen sind Kraftfahrer der alten Führerscheinklasse 3 ! )
Ab wann tritt das Gesetz in Kraft?
Stichtage sind:
10. September 2008 Klasse DE
10. September 2009 Klasse CE
Führerscheine, die vor diesen Stichtagen ausgestellt wurden, können sofort gewerblich genutzt werden.
Nach den Stichtagen gelten folgende Wege zum Erwerb der Grundqualifikation
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1. Ausbildung § 4 Abs. 1 Nr.2 BKrFQG |
2. Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr.1 BKrFQG |
3. beschleunigte § 4 Abs. 2 BKrFQG |
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Sonderfall Umsteiger
LKW - Fahrer, die als Busfahrer tätig werden wollen, und Busfahrer, die als LKW - Fahrer arbeiten möchten , benötigen dazu die Grundqualifikation Umsteiger.
Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Zeitstunden, von denen 2,5 Stunden auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betroffenen Klasse entfallen muss (§3 BKrFQV). Bei der Prüfung müssen die Umsteiger nur diejenigen Teile ablegen, welche Kraftfahrzeuge betreffen.
Prüfung 110 Min Theorie und 210 Min. Praxis